Praktischer Leitfaden
Klären Sie die Fragen, vermeiden Sie Konflikte und gehen Sie auf solider Grundlage voran. Wir begleiten Sie mit Mediation, Rechtsberatung und voller Diskretion.
Warum dieser Leitfaden?
Wenn eine Beziehung endet, gibt es viele Entscheidungen zu treffen. Und eine der wichtigsten und zugleich schwierigsten ist, was mit dem Haus geschehen soll.
Verkaufen wir es? Behält es einer von uns? Und die Hypothek? Wie erklären wir das dem Finanzamt?
Wenn Sie sich diese Fragen stellen, ist dieser Leitfaden für Sie. Sie finden klare Antworten, echte Beispiele und konkrete Wege, um den Schritt sicher zu gehen.
Auf die häufigsten Fragen
Schritt für Schritt
Und praktische Kriterien
Professionell und unparteiisch
Wir beantworten Ihre Fragen
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Man muss den Kaufvertrag und den ehelichen Güterstand ansehen:
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Nicht unbedingt. Sie haben mehrere Optionen:
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Ja, wenn beide Parteien einverstanden sind. Erforderlich ist:
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Man kann eine gerichtliche Teilung der gemeinsamen Sache beantragen. Der vernünftige Weg ist aber eine gütliche Einigung, bei Bedarf mit Mediation.
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Ja. Beim Notar wird die restliche Schuld mit dem Geld aus dem Verkauf getilgt. Die Bank stellt eine Schuldbescheinigung aus, die in den Vorgang einfließt.
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Je nach Vereinbarung zwischen den Parteien. Ohne Vereinbarung ist eine Aufteilung zu gleichen Teilen bis zum Verkauf üblich, es sei denn, einer nutzt das Haus, dann kann angepasst werden.
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Ja, zwei Wege:
Immer mit Genehmigung der Bank.
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Ja, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung es festlegt. Die Nutzung kann einem Elternteil zugesprochen werden, bis die Kinder volljährig oder finanziell unabhängig sind.
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Dann wird zwischen den Parteien verhandelt: eine vorübergehende Nutzung oder ein möglichst schneller Verkauf.
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Am besten schriftlich vereinbaren. Üblich ist eine 50/50-Aufteilung, es sei denn, einer wohnt dort und übernimmt einen größeren Anteil.
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Ja, vor allem:
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Jeder gibt seinen anteiligen Teil an. Es gibt Abzüge, wenn das Haus der Hauptwohnsitz war oder wenn Sie in ein anderes reinvestieren. Ein Berater hilft Ihnen bei der Optimierung.
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Ja, wobei es ratsam ist, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung unterzeichnet ist oder eine Einigung zwischen den Parteien besteht. Bei Konflikten kann ein Richter eingreifen müssen.
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Der Makler fungiert als Mediator und bringt eine professionelle Bewertung mit realen Marktdaten als objektive Entscheidungsgrundlage ein.
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Wenn ein Eigentümer den Verkauf ohne Grund blockiert, kann der andere gerichtlich den Zwangsverkauf (Teilung der gemeinsamen Sache) beantragen.
Voller Service
Wir helfen beiden Parteien, ausgewogene Vereinbarungen zu treffen, völlig unparteiisch.
Unsere Anwälte übernehmen die Aufhebung des Miteigentums, die Vereinbarung und die notariellen Formalitäten.
Die Datenanalyse, um den fairen Preis ohne Diskussionen festzulegen.
Wir senken die Steuern und nutzen die verfügbaren gesetzlichen Abzüge.
Wir koordinieren mit der Bank die Ablösung oder Übertragung des Kredits.
Wir verkaufen früh und zu einem guten Preis mit professioneller Fotografie und breiter Reichweite.
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