Kompletter Leitfaden
Eine Immobilie zu erben hat seine Komplexität. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, mit Rechtsberatung und Marktanalyse, damit Sie zu einem guten Preis und ohne Ärger verkaufen.
Wir beantworten Ihre Fragen
Die Antwort ist ja, aber nicht sofort. Bevor es zum Verkauf angeboten wird, müssen mehrere rechtliche und steuerliche Schritte abgeschlossen sein:
Alle Erben unterschreiben die Annahmeerklärung beim Notar. Liegt ein Testament vor, wird es beigefügt; wenn nicht, wird ein Erbschein erstellt.
Jeder Erbe begleicht sie entsprechend seinem Anteil. Die Höhe variiert je nach Region und Verwandtschaftsgrad.
Nach Zahlung der Steuer wird die Immobilie auf den Namen der neuen Eigentümer eingetragen. Erst dann kann sie verkauft werden.
Hier ist es leicht, sich zu irren:
Das ist einer der heikelsten Punkte. Bei mehreren Erben kann der Verkauf nur erfolgen, wenn alle einverstanden sind.
Die häufigsten Situationen:
Fällt beim Erben an. Sie hängt vom Wert der Immobilie, Ihrem Verhältnis zum Verstorbenen und den regionalen Regeln ab.
Wird an die Gemeinde gezahlt, wenn der Eigentümer wechselt. Sie wird auf die Bodenwertsteigerung berechnet.
Das Finanzamt besteuert den Gewinn zwischen dem Erbschaftswert und dem Verkaufswert. Er wird in der Steuererklärung angegeben.
Voller Service
Unsere Anwälte übernehmen die Unterlagen, die Erbschaft, die Register und die notariellen Formalitäten.
Eine präzise Marktanalyse, um den optimalen Angebotspreis festzulegen.
Wir helfen Erben, sich mit objektiven Daten und ausgewogenen Vorschlägen zu einigen.
Wir helfen Ihnen, Steuern zu senken und die gesetzlichen Vergünstigungen zu nutzen.
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